Navigation
"navigieren", vom lat. "navigare", leitet sich vom Fahren und Führen eines Schiffes ab. Dabei beruht die Tätigkeit der Navigation auf drei wichtigen Bereichen:
- Den eigenen Standort, also die geografische Position, jederzeit bestimmen können,
- Den optimalen Weg von Punkt A zu einem beliebigen Punkt B planen und berechnen können und
- Das Führen eines Schiffes beherrschen.
Aus unterschiedlichen Anlässen kann es notwendig sein, sich beim Führen des eigenen Unternehmens von außen Rat zu holen. Die Sicht von außen hilft, bei der eigenen Standortbestimmung. Ein erfahrener Berater kann Alternativen aufzeigen und gemeinsam einen optimalen Weg ableiten, um ein gestecktes Ziel auch zielsicher zu erreichen. Dabei ist es hilfreich, ein modernes Navigations-System ins Unternehmen integriert zu bekommen. Unter welchen Bedingungen dies geschehen kann, wird hier in den Beratungs-Grundsätzen beschrieben.
Beratungs-Grundsätze
Berufsausübung:
- Als Berater übe ich meinen Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft und mit der erforderlichen Sorgfalt aus.
- Generell übernehme ich nur Aufträge, wenn ich über die dafür erforderliche Kompetenz und die zur Bearbeitung erforderliche Zeit verfügen kann.
- Aufträge, die rechtswidrige oder unlautere Handlungen erfordern, werden von mir umgehend abgelehnt und nicht ausgeführt.
- Als Berater unterrichte ich den Auftraggeber über alle für die Zusammenarbeit wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen. Dies gilt ebenfalls bei Kooperationen, Arbeitsgemeinschaften und weiteren Formen projektbezogener Zusammenarbeit mit anderen Beratern oder Gesellschaften.
Verschwiegenheit:
- Als Berater bin ich zur Verschwiegenheit über betriebliche Interna des Auftraggebers verpflichtet. Diese Pflicht erstreckt sich jedoch nicht auf Tatsachen, die offenkundig oder allgemein bekannt sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Sie gilt auch nicht, soweit sie in einem staatlichen Verfahren oder zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Auftragsverhältnis offen gelegt werden müssen.
- Mitarbeiter und sonstige Dritte, die bei einer Tätigkeit mitwirken, werden ebenso zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers werden nicht unbefugt verwertet.
- Die Vorschriften der Datenschutzgesetze der Europäischen Union, des Bundes und der Länder werden eingehalten. Als Berater trage ich sorge dafür, dass Unbefugte vor, während und nach Beendigung des Auftrags keine Einsicht in interne Unterlagen sowie vertrauliche Beratungsergebnisse des Auftraggebers erhalten.
Interessenkollision:
- Als Berater führe ich meine Beratungen unvoreingenommen und objektiv durch; dies schließt insbesondere Gefälligkeitsgutachten aus.
- Von Dritten nehme ich für mich oder andere keine finanziellen oder materiellen Zuwendungen - etwa Provisionen - an, die meine Unabhängigkeit gefährden und dem Auftraggeber nicht bekannt sind.
- Prinzipiell werde ich nicht tätig, sollte ich einen oder mehrere andere Auftraggeber in derselben Sache im widerstreitenden Interesse beraten. Ausnahmen gelten insbesondere, wenn der oder die Auftraggeber damit einverstanden sind.
- Von mir werden, auch nicht für Dritte, keine Mitarbeiter des Auftraggebers abgeworben.
Fremde Vermögenswerte:
- Anvertraute fremde Vermögenswerte werden mit besonderer Sorgfalt behandelt.
- Nach Möglichkeit vermeide ich es, dass ich die Rechte fremde Vermögenswerte tangieren muss.
Werbung:
- Für meine Unternehmensberatung verzichte ich auf unlautere und insbesondere irreführende Werbung.
- Namentliche Hinweise auf Referenzen lasse ich mir vom Auftraggeber ausdrücklich genehmigen.
Honorar:
- Als Unternehmensberater berechne ich nur Honorare, die im angemessenen Verhältnis zu meiner Leistung oder zum erzielten Ergebnis stehen und die vor Beginn der Beratungstätigkeit mit dem Kunden abgestimmt worden sind.
- Bei Zweifelsfällen versuche ich immer zuerst eine gütliche Einigung mit dem Kunden, das kann auch einen Verzicht oder Reduktion zu meinen Lasten bedeuten.
- Bevor Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden, versuche ich immer eine neutrale Schiedsstelle einzuschalten.
Verhaltenskodex:
- Als Unternehmensberater orientiere ich mich an den Berufsgrundsätzen des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. und halte mich somit an den
- Verhaltenskodex im Sinne der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt.
EU-Antidiskriminierungs-Richtlinien:
Zudem halte ich mich an die aktuell gültigen vier EU-Antidiskriminierungs-Richtlinien und praktiziere aus eigenem Antrieb die Einhaltung der noch nicht gültigen fünften Antidiskriminierungs-Richtlinie, die unter anderem ein einheitliches Schutzniveau für Menschen mit Behinderungen schaffen soll:
- Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft
- Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
- Richtlinie 2004/113/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen
- Richtlinie 2006/54/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen
- Eine fünfte Antidiskriminierungs-Richtlinie, die unter anderem ein einheitliches Schutzniveau für Menschen mit Behinderungen schaffen soll, wird seit 2008 im Rat der Europäischen Union blockiert. Laut ihren politischen Leitlinien wird die Kommission von der Leyen neue gesetzliche Maßnahmen im Bereich der Antidiskriminierung vorgeschlagen. Darunter leide ich persönlich, da ich seit einem Unfall in meinem 12. Lebensjahr selbst im Rollstuhl sitze.
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